AGB

1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:

1.1 Bergführer Tirol respektive Franziska Werner erbringt ihre/seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB.
Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bergführer Tirol respektive Franziska Werner und den Gästen,selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtungen als Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Gast  zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.

1.2 Die in den Programmen bzw.Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber Bergführer Tirol respektive Franziska Werner oder dem jeweiligen Bergführer.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind.

1.3 Der Bergführer behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honrars.
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder Gipfels gewährleistet werden.
Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung oder Abbruch der Tour, hinsichtlich der der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen ( insbesondere von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel usw.) obliegen alleinig dem Bergführer.
Für aus Sicherheitsgründen, wie Stein, Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge, oder durch Schuld eines Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche gemacht werden.
 

1.4 Schäden aus Verlust oder Reperaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, welche über normale Benützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Aufgrund der besonderen Verantwortung für die korrekte Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Bergführer abgibt folge zu leisten. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2. Vertragsabschluss:
Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und Bergführer Tirol respektive Franziska Werner kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile, Ziel / Zweck, der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der führenden Personen etc. besteht. Die Buchung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Mündlichen Buchungen per Telefon sind rechtsverbindlich, falls diese binnen 3 Werktage nicht schriftlich erfolgt ist die Buchung hinfällig. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handel im eigenen Namen vermutet. Im übrigen haften bei Abschluss des Bergführervertrages für die Leistung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zu ungeteilten Hand. Ist eine Person verhindert kann die verhinderte Person eine andere teilnehmen lassen. Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs –  und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich gepalnte Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

3. Anmeldung:
Anmeldung bitte ausschließlich schriftlich mit Online Formular oder per mail bzw. auf dem Postweg. Kurzfristige Anmeldungen sind jederzeit möglich, sofern noch Restplätze zur Verfügung stehen. Da wir nur mit Kleingruppen unterwegs sind empfiehlt  sich eine frühe Anmeldung. Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.

4. Zahlungsmodalitäten:
Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung bekommen Sie per mail Ihre Anmeldebestätigung sowie Ihre Rechnung. Nach dem Erhalt der Rechnung überweisen Sie bitte eine Anzahlung über 50% des Bergführer Honorars. Erst nach Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Die restlichen 50% des Bergführer Honorars  sind 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem Einverständnis von Bergführer Tirol respektive Franziska Werner kann auch eine Barzahlung vor Ort vereinbart werden.

Bei Trekking oder Skitourenreisen wird eine gesonderte Vereinbarung mit den Teilnehmern getroffen

5. Vermittelte Leistungen:
aus Organisatorischen Gründen werden die Reservierungen, sowie die Buchungen von Unterkünften gleich welcher Art und Kategorie  direkt vor Ort beim Unterkunftgeber bezahlt, fallweise auch direkt vom Teilnehmer/In an den Unterkunftgeber überwiesen. Liftkarten werden ebenfalls vor Ort direkt vom Teilnehmer/In bezahlt.

7. Rücktritt und Stornokosten:
Es ist jederzeit möglich von der Veranstaltung zurückzutreten. Hierfür entscheidend ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Bergführer Tirol. Tritt der Gast/Kunde vor der Veranstaltung zurück werden folgende Stornogebühren verrechnet.

- Storno bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung 150,00 €.

- Storno 29. Tag – 15. Tag 50% des Veranstaltungspreises

- Storno 14. Tag – 01. Tag 80% des Veranstaltungspreises

Bei nicht antreten bis zum Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtpreis einbehalten.

Falls zum Zeitpunkt des Rücktritts für den Veranstalter Bergführer Tirol Mehrkosten entstanden sind, welche die Vorauszahlung bzw. den Stornobetrag übersteigen werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Mindestteilnehmerzahl:
Sämtliche Veranstaltungen werden gründsätzlich nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl ist bei jeder Programmbeschreibung angegeben. 

Bei Stornierung wegen nicht erreichen der Teilnehmerzahl werden alle Zahlungen zur Gänze rückerstattet. Bergführer Tirol behält sich vor bei nicht erreichen der vorgegebenen  Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung abzusagen. In Absprache und Einverständnis aller Teilnehmer findet die Veranstaltung statt, wenn alle Teilnehmer mit einer Leistungskürzung oder einer Preiserhöhung entsprechend der Veranstaltung einverstanden sind. Bei Stornierung wegen nicht erreichen der Teilnehmerzahl werden alle Zahlungen zur Gänze rückerstattet.

9. Versicherungen:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch den Veranstalter Bergführer Tirol nicht versichert. Wir empfehlen daher eine Kranken und Unfallversicherung mit ausreichender Deckung, sowie eine Reiserücktrittsversicherung.

Wir Bergführer sind selbstverständlich entsprechend des Bergführergesetzes Haftpflicht und Unfall versichert.

10. Risiken im Gebirge:
Bei Buchung einer Tour gleich welcher Art und welcher Jahreszeit, können trotz sorgfältiger und seriöser Vorbereitung durch Ihren Bergführer Situationen entstehen welche auch für einen Bergführer nicht vorhersehbar sind.

11. Haftung:
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Bergführer Tirol respektive Franziska Werner sowie der jweilige Bergführer kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren wie beispielsweise Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, , Steinschlag ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Der Veranstalter Bergführer Tirol und dessen selbständige Berg & Skiführer übernehmen keinerlei  Haftung bei Unfällen jeglicher Art während der bergsteigerischen Aktivitäten im Sommer und Winter. Leistungen, die bedingt durch  das Wetter,  Ausfall von Bahnen oder anderen Einflüssen nicht erbracht werden können, und auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat, sind nicht regresspflichtig. Es ist den Anweisungen der Bergführer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Eine Verletzungsgefahr kann trotz sorgfältigster Planung des Veranstalters und dessen selbständigen Bergführeren nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass immer ein Restrisiko einer Verletzung bleibt, wofür keine Haftung übernommen wird. Mit Ihrer Anmeldung tragen Sie ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und erkennen somit ein Restrisiko im Gebirge an.

11.1 Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. 

Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko  sowie eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. 

Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

12.Datenschutz:
Bergführer Tirol respektive Franziska Werner ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen einer Vertragsabwicklung und im Rahmen einer Anfrage aus dem Vertrag ergebene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Desweitern stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos welche von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke von Bergführer Tirol respektive Franziska Werner verwendet werden dürfen.

13. Änderungen des Vertrages:
Bergführer Tirol respektive Franziska Werner behaltet sich vor das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses von Bergführer Tirol respektive Franziska Werner liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Derartige Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs – und Besteigungskosten, oder für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.

Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.

Nach geltendem Berg & Skiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Tour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche gegenüber Bergführer Tirol respektive Franziska Werner geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.

14. Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Muss Bergführer Tirol respektive Franziska Werner oder der jeweilige Bergführer aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter – und Lawinenverhältnisse etc. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Bergführerhonorars wird rückerstattet.

15. Schlussbestimmungen:
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss  der Kollisionsnormen

Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschätsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt

16.Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die Zuständigkeit des Bezirksgericht Telfs .

A – 6410 Telfs Untermarktstr. 12. Es gilt österreichisches Recht